Reisedokumenten

Welche Reisedokumente brauchen Ihre Kundinnen und Kunden? Hier haben wir alle wichtigen Informationen aufgelistet.

– Alle Reisenden müssen über Reisedokumente und Visa für Erwachsene, Kinder und unbegleitete Minderjährige Bescheid wissen.

– Zusammen mit Ihrem Zugticket müssen sie auch einen gültigen Ausweis vorlegen. Vor der Reise sollten Sie anhand der nachstehenden Angaben checken, welche(s) Dokument(e) Sie benötigen.
Bitte beachten Sie: Babys und Kinder brauchen eigene gültige Reisedokumente, wenn sie mit verreisen.

Reisende mit einem EU-Reisepass, die zwischen Städten in Frankreich, Belgien, den Niederlanden oder Deutschland reisen, benötigen keinen Reisepass. Trotzdem sollten sie ein Ausweisdokument dabeihaben, da stichprobenartige Kontrollen stattfinden.

Inhaber eines britischen Reisepasses


  • Reisepass

Ein britischer Reisepass muss folgende Bedingungen erfüllen:
– für die Dauer des Aufenthalts in Europa gültig sein;
– noch mindestens drei Monate über das Datum hinaus gültig sein, an dem Ihre Kundin oder Ihr Kunde die EU verlassen will;
– weniger als 10 Jahre alt sein.

Die Reisenden müssen eine freie Seite in ihrem Reisepass haben, da dieser bei Reisen in die EU und aus der EU abgestempelt wird.

Wenn Reisende noch keinen Reisepass haben oder ihr aktueller Reisepass erneuert werden muss, sollten sie die Fristen berücksichtigen, die die Behörden für den Antrag oder die Erneuerung vorsehen, bevor sie auf Reisen gehen.

Wer seinen Reisepass nicht rechtzeitig bekommt, darf nicht reisen.

Wie lange die Anfrage oder Erneuerung eines Reisepasses dauern kann, steht auf der Website der britischen Behörden.

 

  • Visum

Für Reisen in EU-Länder von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen wird kein Visum verlangt.

Wenn die Reisenden innerhalb eines Zeitraums von180 Tagen mehr als ein EU-Land besuchen, sollten sie darauf achten, dass sie sich insgesamt nicht länger als 90 Tage in allen besuchten Ländern aufhalten.

In den meisten dieser Länder gilt die 90-Tage-Grenze, die diese Länder gemeinsam vereinbart haben.
Für längere Aufenthalte oder wenn Ihre Kundinnen und Kunden beruflich oder geschäftlich unterwegs sind, benötigen sie möglicherweise ein Visum.

 

  • Britische Staatsbürger, die in der EU leben

Befindet sich ihr Hauptwohnsitz in der EU, müssen sie ihren Reisepass nicht abstempeln lassen, sofern sie ihre EU-Aufenthaltsgenehmigung dabeihaben.

Wenn sie nicht nachweisen können, dass sie in der EU ansässig sind, können die Grenzbehörden Fragen stellen und ihren Reisepass abstempeln, bevor sie in den Schengen-Raum einreisen.

 

  • Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK)

Britische Staatsbürger können keine neue Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) mehr beantragen.

Wenn Ihre Kundinnen und Kunden bereits eine EKVK haben, ist diese bis zum Ablaufdatum gültig.

Sobald diese abgelaufen ist, müssen sie eine Globale Krankenversicherungskarte (GKVK) beantragen, die Zugang zur staatlichen Gesundheitsversorgung in der EU bietet.

EKVK und GKVK sind kein Ersatz für eine Reiseversicherung.

Wir empfehlen dringend, eine Reiseversicherung mit medizinischem Beistand abzuschließen, wenn eine Auslandsreise bevorsteht.

EU-, EWR- und Schweizer Bürger, die in das Vereinigte Königreich reisen


  • Reisepass

Alle Reisende, die nach Großbritannien reisen, einschließlich Kinder, benötigen einen Reisepass.

Der Reisepass muss nicht mehr für eine Mindestanzahl von Monaten gültig sein, solange er für die Dauer ihres Aufenthalts in Großbritannien gültig ist.

Wenn Reisende noch keinen Reisepass haben oder ihr aktueller Reisepass erneuert werden muss, sollten sie die Fristen berücksichtigen, die die Behörden für den Antrag oder die Erneuerung vorsehen, bevor sie auf Reisen gehen.

Wer seinen Reisepass nicht rechtzeitig bekommt, darf nicht reisen.

 

  • Leben Sie im Vereinigten Königreich mit dem Status „settled“ oder „pre-settled“?

Reisen dürfen ihren nationalen Personalausweis bis zum 31. Dezember 2025 weiter für Reisen verwenden.

Wenn Ihre Kundinnen und Kunden sowohl einen gültigen Reisepass als auch einen gültigen Personalausweis besitzen, raten wir ihnen, mit dem Dokument zu reisen, das ihren Settled – oder Pre-Settled-Status ausweist.

Wenn sie einen neuen Reisepass haben und ihr Settled- oder Pre-settled-Status mit ihrem vorherigen Ausweis verknüpft ist, erinnern Sie sie daran, ihre Passdaten in ihrem Konto bei der britischen Visa- und Einwanderungsbehörde zu aktualisieren. Auf diese Weise werden zusätzliche Kontrollen an der Grenze vermieden.

 

  • Schulklassen

Schulklassen können nicht mehr wie bisher mit einer Namensliste von der EU in Großbritannien einreisen.

Alle Kinder aus einem EU-Land brauchen jetzt einen eigenen gültigen Reisepass für die Einreise.

 

  • Visum

Reisende können weiterhin ohne Visum nach Großbritannien reisen, um dort Urlaub oder Städtebesuche zu machen.

Für längere Aufenthalte benötigen EU-Bürger möglicherweise ein Visum. Vergewissern Sie sich, dass Ihre Kundinnen und Kunden darüber Bescheid wissen, bevor sie die Reise antreten.

Nichtbritische und Nicht-EU-Bürger, die zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU reisen


  • Reisepass

Reisenden brauchen einen gültigen Reisepass für Reisen zwischen Großbritannien und der EU.

 

  • Visum

Brauchen Ihre Kundinnen und Kunden auch ein Visum für ihr(e) Reiseziel(e)?

– Großbritannien: Website der britischen Behörden
– Frankreich: Website der französischen Regierung
– Belgien: EU-Website Visa
– Niederlande: EU-Website Visa
– Deutschland: EU-Website Visa

 

  • Schulklassen

Kinder, die nicht Staatsangehörige Großbritanniens, der EU, des EWR oder der Schweiz sind, brauchen ein Visum, wenn sie mit ihrer Schulklasse nach Großbritannien reisen.

Unbegleitete unter 18-Jährige


  • Reisedokumente

Unbegleitete Minderjährige (Kinder unter 18 Jahren) brauchen ein zusätzliches Reisedokument.

Bitten Sie Ihre Kundinnen und Kunden vor der Reise, nicht nur den entsprechenden Abschnitt unten zu lesen, sondern sich auch über die neuesten Empfehlungen der Behörden zu informieren, sowohl im Land, aus dem die unbegleiteten Minderjährigen abreisen, als auch im Land, in das sie einreisen.

 

  • Kinder unter 12 Jahren

Kinder unter 12 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson reisen, die mindestens 16 Jahre alt ist.

 

  • Kinder zwischen 12 und 15 Jahren (einschließlich)

Kinder zwischen 12 und 15 Jahren (einschließlich) dürfen zu mehreren Eurostar-Reisezielen schon allein reisen. Dafür brauchen sie wohl ein vollständig ausgefülltes Eurostar-Formular für unbegleitete Minderjährige. Sie dürfen nur in Zügen reisen, die zwischen 06:00 und 17:00 Uhr Ortszeit abfahren.

Das Formular muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten (oder von einem verantwortlichen Erwachsenen ab 18 Jahren, der die Zustimmung des Elternteils oder Erziehungsberechtigten hat) am Bahnhof in Anwesenheit eines Eurostar-Mitarbeiters unterzeichnet werden.

Das Kind muss dieses unterschriebene Formular während der gesamten Reise bei sich tragen und es dem Team an Bord zeigen, wenn es darum gebeten wird.

Mit dem schriftlichen Einverständnis des Elternteils oder Erziehungsberechtigten stimmen diese zu, dass der Jugendliche ohne Begleitung reist und während der gesamten Reise wie ein erwachsener Fahrgast behandelt wird (d. h. der Jugendliche wird nicht von einem Mitglied des Eurostar-Teams beaufsichtigt).

Die verantwortliche Person muss außerdem sicherstellen, dass der Jugendliche bei der Ankunft abgeholt wird.

Denken Sie bitte daran: Kinder unter 16 Jahren dürfen nicht ohne Begleitung in unseren Direktzügen von und nach den Niederlanden reisen.

Sie brauchen folgende Reisedokumente:

– Eurostar-Zugticket;
– Reisepass;
Eurostar-Formular für unbegleitete Minderjährige, unterschrieben von einem Elternteil oder anderen Erziehungsberechtigten.

Zusätzliche Auflagen für französische Staatsbürger
Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten brauchen Kinder:
– das Formular Autorisation de sortie du territoire (AST), unterzeichnet von einem Elternteil;
– die Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses des Elternteils, der das AST-Formular unterzeichnet hat.

 

  • 16- bis 17-Jährige

16- bis 17-Jährige dürfen allein reisen. Sie brauchen selbstverständlich die üblichen Reisedokumente und müssen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Sie brauchen folgende Reisedokumente:

– Eurostar-Zugticket;
– Reisepass;

Zusätzliche Auflagen für französische Staatsbürger

Zusätzlich zu den oben genannten Dokumenten brauchen sie:
– das Formular Autorisation de sortie du territoire (AST), unterzeichnet von einem Elternteil;
– die Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses des Elternteils, der das AST-Formular unterzeichnet hat.