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Anspruch auf Entschädigung

Manchmal läuft leider nicht alles wie geplant und Eurostar-Züge sind verspätet oder fallen aus. Bitten Sie Ihre Kundinnen und Kunden, sich über unsere Entschädigungsregeln zu informieren. Wichtig: Um eine Entschädigung zu beantragen, klicken Sie bitte auf die beiden Links unter „Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?“.

Entschädigung für Verspätungen

Wenn sie mit Eurostar reisen, können Sie eine Entschädigung anfragen, wenn der Zug 60 Minuten und mehr Verspätung hatte.

Eurostar lässt Ihren Kundinnen und Kunden die Wahl zwischen zwei Entschädigungsoptionen:

  • eine Entschädigung mit den e-Vouchern von Eurostar. Diese können bei Buchungen über eurostar.com eingelöst werden und sind ab dem Tag der Unterbrechung der Reise ein Jahr lang gültig;

ODER

  • eine Auszahlung gemäß der geltenden europäischen Verordnung (EG) Nr. 1371/2007. Dabei handelt es sich um eine Teilerstattung nach der Fahrgastrechte-Regelung (PRR).

 

Entschädigungsskala für Verspätungen

Dauer der Verspätung e-Voucher Barzahlung
Weniger als 60 Minuten Keine Entschädigung Keine Entschädigung
60 bis 119 Minuten 30 Prozent der Kosten des betroffenen Streckenabschnitts 25 Prozent der Kosten des betroffenen Streckenabschnitts
120 bis 179 Minuten 60 Prozent der Kosten des betroffenen Streckenabschnitts 50 Prozent der Kosten des betroffenen Streckenabschnitts
180 bis 179 Minuten 75 Prozent der Kosten des betroffenen Streckenabschnitts 50 Prozent der Kosten des betroffenen Streckenabschnitts

 

Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?

Reisende müssen mindestens 24 Stunden warten, bevor Sie eine Entschädigung anfragen können.

 

e-Voucher anfragen 

  • Sie haben drei Monate ab dem geplanten Reisedatum, um ihren e-Voucher anzufragen.
  • Ihr e-Voucher ist zwölf Monate ab dem Datum der Zugverspätung gültig.

 

Eine Teilerstattung anfragen

  • Sie haben drei Monate ab dem geplanten Reisedatum, um die Teilerstattung anzufragen.

Entschädigung bei Annullierung

Falls eine Reise storniert wird, können Ihre Kundinnen und Kunden zwischen folgenden drei Optionen wählen:


• eine vollständige Erstattung der Reisekosten (und der Rückreise, falls die Hinreise storniert wird);


ODER


• ein kostenloser Umtausch auf ein Datum ihrer Wahl;


ODER


• ein kostenloser Umtausch auf den nächsten Zug.

Weisen Sie Ihre Kundinnen und Kunden bitte auf die Umtausch- und Erstattungsbedingungen bei einer Unterbrechung hin

Auch die Entschädigungsregeln von Eurostar enthalten zusätzliche Informationen.

Sie können Reisende auch auf unsere Beförderungsbedingungen hinweisen.